Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) werden normalerweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach GOP.

Gebührenordnung

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren innerhalb der Psychotherapie und damit eine Leistung, die durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Praxiszimmer mit Möbeln